Sportschützenverein Gundelfingen 1925 e.V

Grundlehrgang für Wiederlader, Vorderlader- und Böllerschützen (Sprengstoffschein §27) am 07.-10.11.2026

Am Wochenende 07./08.11.2026 findet ein Grundlehrgang (Sprengstoffschein §27) für Wiederlader, Vorderlader- und Böllerschützen (nach § 32 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz) statt.

Samstag 07.11. 8:30 Uhr bis ca. 18 Uhr (alle Teilnehmer)
Sonntag 08.11. 8:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr (nur Wiederlader)

Am Dienstag den 10.11.2026 erfolgt die Prüfung durch das Regierungspräsidium von 8:30 Uhr bis ca. 13 Uhr.

Kursinhalte:             

  • Rechtskunde
  • Theorie des Wiederladens, Vorderladerschießens und Böllern
  • Aussprache von Unfällen und Vorkommnissen
  • Praktische Übungen einschließlich praktischer Prüfung
  • Theoretische Prüfung
  • Mündliche Nachprüfung möglich

 

Lehrgangsgebühr: (Anmeldung wird nach Eingang der Kursgebühr bestätigt)

Vorderlader- oder Böllerlehrgang 180€
Vorderlader- und Böllerlehrgang 250€
Wiederladerlehrgang 250€
Wiederlader und Vorderlader oder Böller 300€
Wiederlader und Vorderlader und Böller 350€

 

  • Inkl. Lehrgangsordner und Prüfungsfragenkatalog
  • Inkl. Prüfungsgebühren und Bearbeitungsgebühren des Regierungspräsidiums Tübingen
  • Getränke und kleine Snacks in den Pausen können vor Ort günstig erworben werden
  • Auf Wunsch ordern wir dann auch Mittagessen (z.B. Pizza, Döner, Salat)

Sie erwerben mit diesem staatlich anerkannten Kurs die Fachkunde für folgende, nicht gewerbliche, Tätigkeiten

  • Verwenden
  • Aufbewahren, Verbringen und Vernichten
  • Innerhalb der Betriebsstätte (Ort der Tätigkeit)
  • Transsport, Überlassen und Empfangnahme
  • Erwerben

von Treibladungspulver (entsprechend der Gebrauchsanleitung des Herstellers).


Unbedingt beachten:

Um an dem Lehrgang teilzunehmen muss jeder Teilnehmer eine gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 Abs. 2 der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz am ersten Kurstag vorlegen.
Diese muss jeder Teilnehmer selber rechtzeitig beim Landratsamt, bzw. Amt für Öffentliche Ordnung (Waffenrechtsbehörde) beantragen.
Ohne diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Teilnahme per Gesetz am Kurs nicht möglich!

Führungszeugnisse oder sonstige Bescheinigungen reichen nicht aus!

Außerdem muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.

Mindestalter 21 Jahre.

Mit der Anmeldung erklären sie sich einverstanden, dass ihre erhobenen Daten zur Durchführung des Lehrgangs (z.B. Zeugniserstellung und Lehrgangsdokumentation) elektronisch verarbeitet, gespeichert und den zuständigen Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Abholung der Lehrgangsunterlagen im Schützenhaus des SSV Gundelfingen 1925 e.V.
Öffnungszeiten: Mittwoch 18:00 bis 21:00 Uhr; Samstag 14:00 bis 18:00 Uhr; Sonntag 10:00 bis 12:00 Uhr.

Lehrgangsunterlagen können auch zugeschickt werden.

 

Ausschreibung als PDF

Anmeldeformular als PDF

 

Lehrkraft: Markus Winkler; Tel.: 0172 7603 010

Lehrgangsträger und Fachkundeprüfer: Dr. Olaf Kuhlmann; Tel. 0151-6896 7882; Im Hofacker 35, 79194 Gundelfingen, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

IBAN: DE41 6809 0000 0037 4602 06 (Volksbank Freiburg)